
Wer muss sich prüfen lassen – und warum?
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Prüfungspflicht nach dem EWKFondsG: Wer muss seine Plastikmengen (gesetzlich: Einwegkunststoffmengen) prüfen lassen – und warum?
Alles zur gesetzlichen Prüfpflicht für Hersteller, Importeure und Händler
Viele Unternehmen wissen, dass sie nach dem Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) eine Mengenmeldung ihrer Plastikverpackungen (Kunststoffverpackungen) abgeben müssen. Weniger bekannt ist jedoch, dass für bestimmte Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung dieser Meldung gilt.
Diese Prüfung ist nicht optional – sie ist verpflichtend, wenn Mengenschwellen überschritten werden. In diesem Beitrag erklären wir:
- Wer genau prüfungspflichtig ist
- Warum die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist
- Welche Rolle akkreditierte Prüfer spielen
- Wie Sie mit DIVID-Mengenmeldung Ihre Pflicht einfach und rechtskonform erfüllen
Wer muss sich prüfen lassen?
Die Prüfungspflicht gilt für Hersteller, die bestimmte Mengenschwellen (> 100 kg / Jahr) überschreiten.
Typischerweise betroffen sind:
- Hersteller, die erstmals Plastikverpackungen in Verkehr bringen
- Importeure, die Einwegplastikprodukte über 100 kg nach Deutschland einführen
- Private-Label-Betreiber als Eigenmarken-Inhaber
- Internationale Unternehmen, die in großem Umfang nach Deutschland liefern
Wichtig: Die genauen Mengenschwellen legt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) fest. Auch Unternehmen, die knapp darunter liegen, sollten ihre Mengen sorgfältig dokumentieren, da Nachprüfungen möglich sind.
Warum gibt es die Prüfungspflicht?
Die Gründe sind klar:
-
Gleichbehandlung aller Hersteller
→ Hersteller sollen ihren fairen Beitrag leisten. -
Sicherstellung korrekter Mengenmeldungen
→ Vermeidung von Unter- oder Falschangaben. -
Finanzielle Stabilität des Einwegkunststofffonds
→ Der Fonds finanziert u. a. kommunale Reinigung und Abfallentsorgung. -
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
→ Unternehmen, die korrekt melden, sollen keinen Nachteil haben.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur von akkreditierten Prüfern durchgeführt werden, die von der ZSVR offiziell anerkannt sind. Dazu gehören u. a.:
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Vereidigte Buchprüfer
- Zugelassene Sachverständige
Warum über DIVID-Mengenmeldung prüfen lassen?
- Direkter Zugang zu geprüften und gelisteten Prüfern
- Digitale Abwicklung ohne Papierchaos
- Fester Ansprechpartner während des gesamten Prüfprozesses
Fristen für die Prüfung Ihrer Plastik-Mengen (Kunststoffmengen)
- Mengenmeldung: Muss bis zum 15. Mai des Folgejahres abgegeben werden
- Prüfbestätigung: Muss durch akkreditierten Prüfer mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) ausgestellt werden
- Prüfbericht: Muss ebenfalls durch den DIVID-Prüfer ausgestellt und auf der DIVID-Plattform eingereicht werden
Tipp: Beginnen Sie spätestens Mitte März mit der Prüferbeauftragung, um Engpässe zu vermeiden.
⚠️ Risiken bei Missachtung der Prüfungspflicht
Unternehmen, die trotz Pflicht keine Prüfung durchführen, riskieren:
- Bußgelder bis zu 100.000 €
- Verkaufsverbot für betroffene Produkte in Deutschland
- Rufschädigung bei Geschäftspartnern und Kunden
Wie läuft eine Prüfung Ihrer Einwegkunstoff-Mengen ab und wie finde ich einen Prüfer? – Kurz erklärt
-
Beauftragung eines akkreditierten Prüfers
→ Über DIVID-Mengenmeldung können Sie uns direkt mit der Organisation Ihrer Plastik-Prüfung beauftragen. Unsere akkreditierten Sachverständigen kümmern sich um die Überprüfung Ihrer Mengen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
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Bereitstellung aller relevanten Unterlagen
→ Sie erhalten von uns nach Beauftragung eine Checkliste. Dort sehen Sie, was Sie uns an Unterlagen und Informationen bereitstellen sollen – z. B. Verkaufsberichte, Rechnungen, Produktionsdaten, Importbelege.
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Dokumentenprüfung & Plausibilitätscheck
→ Sicherstellung korrekter Mengenerfassung. Die EWKFonds-Sachverständigen überprüfen Ihre Unterlagen und kümmern sich um die Ausstellung der benötigten Dokumente.
-
Erstellung der Prüfbestätigung
→ Ihr DIVID-Prüfer erstellt bei positivem Ergebnis einen Prüfbericht und eine Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift (QES). Nur mit der QES ist eine Prüfbestätigung gültig und kann auf der DIVID-Plattform eingereicht werden.
Fazit: Prüfungspflicht ernst nehmen – jetzt handeln
Die Prüfungspflicht nach dem EWKFondsG ist kein lästiger Formalakt, sondern eine gesetzliche Pflicht mit hohen Risiken bei Verstoß.
Mit DIVID-Mengenmeldung sichern Sie sich eine rechtssichere, schnelle und vollständig digitale Abwicklung – egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland sitzen.