FAQ

Häufige Fragen zur Prüfung der Mengenmeldung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz

 

Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Deutschland in Verkehr bringen, sind gemäß § 11 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) verpflichtet, jährlich eine Mengenmeldung abzugeben und diese durch einen zertifizierten Prüfer – etwa einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – bestätigen zu lassen.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihrer Meldung so einfach, transparent und rechtssicher wie möglich zu gestalten.

FAQ

1. Wer muss überhaupt eine Mengenmeldung abgeben?

Alle Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte (z. B. To-go-Becher, Plastiktüten, Verpackungen, Feuchttücher oder Luftballons) in Deutschland erstmals auf dem Markt anbieten oder importieren, müssen diese Mengen jährlich melden – das betrifft u.a. Hersteller, stationäre Händler, wie Bäcker, Metzger, Imbisse, Food Trucks und auch Online-Händler, Privat Label und White Label Marken Abfüller, Co-Packer, E-Commerce Marktplatz Händler (Amazon) und auch Importeure.

2. Muss ich als Privat Label oder White Label Marke eine Meldung machen?

Sollten Sie als Markeninhaber Ihre Einwegkunststoffverpackungen selbst befüllen, sind Sie Hersteller nach dem Gesetz. Befüllt hingegen Ihr Produzent oder ein Co-Packer die EWK-Packungen, sind diese dazu verpflichtet eine Registrierung auf der DIVID Plattform zu machen und diese Mengen zu melden.

3. Ab wann brauche ich eine Prüfung meiner Mengenmeldung für Einwegkunststoff?

Sobald Sie mehr als 100 Kilogramm an Einwegkunststoffprodukten, wie Plastik Lebensmittelverpackungen oder Plastikbecher im Jahr erstmals in Verkehr gebracht haben, ist eine externe Prüfung durch einen zugelassenen Prüfer gesetzlich vorgeschrieben. Wir bei DIVID-Mengenmeldung setzen das für Sie um. Unter 100 kg reicht die einfache Meldung aus.

4. Was passiert, wenn ich die Mengen Prüfung nicht rechtzeitig einreiche?

Ohne eingereichten Prüfbericht und er Prüfbestätigung mit QES wird Ihre Mengenmeldung von der Zentralen Stelle Verpackungsregister bzw. der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes nicht akzeptiert. Das kann zu Bußgeldern oder Säumniszuschlägen bis hin zum Verkaufsverbot führen.

5. Bis wann muss die DIVID Mengenmeldung inklusive Prüfung eingereicht werden?

Die vollständige Mengenmeldung mit Prüfbericht und Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift (QES) muss jedes Jahr spätestens am 15. Mai eingereicht werden. Planen Sie daher Ihre Prüfung idealerweise zwischen Januar und Mitte März ein, um die Frist einhalten zu können. Wir agieren sehr schnell und können Ihre Prüfung innerhalb kürzester Zeit koordinieren und Ihnen die notwendigen Dokumente für die DIVID Plattform aushändigen.

6. Welche Unterlagen werden für die Prüfung nach EWKFondsG benötigt?

Wir benötigen von Ihnen u. a.:

  • Ihre vollständige Mengenmeldung (idealerweise als Excel und PDF) - eine Musterdatei erhalten Sie von uns automatisch nach Beauftragung,
  • Nachweise zur Ermittlung Ihrer Zahlen (z. B. Verkaufsstatistiken, Verkaufsberichte, Jahresübersicht Verkaufszahlen),
  • Ihre Unternehmensdaten und Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle (LUCID).

Detaillierte Infos erhalten Sie nach der Buchung im Upload-Formular.

7. Wie läuft die DIVID Prüfung genau ab?

Nach Ihrer Online-Buchung senden wir Ihnen ein digitales Formular. Dort laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Unsere Prüfer kontrollieren die Angaben, erstellen einen rechtsgültigen Prüfbericht und die Prüfbestätigung mit QES und schicken Ihnen die fertigen Dokumente sicher per Mail zu – inklusive elektronischer Signatur.

8. Wer darf eine Prüfung durchführen nach §11 EWKFondsG?

Nur zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind. Unsere Prüfer erfüllen alle Voraussetzungen und sind als akkreditierte Prüfer bei LUCID und DIVID gelistet.

9. Ist die Prüfung bei DIVID-Mengenmeldung rechtssicher und anerkannt?

Ja. Die Prüfberichte und die Prüfbestätigung, die Sie von uns erhalten sind vollständig rechtskonform, entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden von der ZSVR und DIVID Plattform uneingeschränkt akzeptiert.

10. Wie sicher sind meine Daten bei Ihnen?

Unsere gesamte Prüfung läuft DSGVO-konform und vollständig digital ab. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern innerhalb der EU gespeichert. Ihre Unterlagen verlassen unser System nie ungesichert.

11. Was kostet die Prüfung?

Unsere Preise sind fair, transparent und nach Mengen gestaffelt. Bereits ab 399 € netto erhalten Sie die komplette Organisation einer vollständigen, rechtsgültigen Prüfung. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite [Preise & Buchung].

12. Kann ich auch mehrere Prüfungen für verschiedene Marken oder Firmen beauftragen?

Ja, das ist problemlos möglich. Jede rechtlich eigenständige Einheit benötigt eine eigene Prüfung. Bei mehreren Marken unter einem Unternehmen prüfen wir Ihre Angaben gesammelt – sofern sie in einem Bericht zusammengefasst werden dürfen.

13. Ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt vom EWKFondsG betroffen bin. Was kann ich tun?

Wenn Sie Verpackungen oder Produkte aus Plastik bzw. Einwegkunststoff vertreiben, die unter das EWKFonds-Gesetz fallen, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Bei Unsicherheiten können Sie sich an das Umweltbundesamt wenden. Dieses hilft bei der Einordnung.

14. Ich bin Online bzw. E-Commerce Händler, muss ich eine DIVID Mengenmeldung machen?

Es kommt darauf an. Wenn Ihr Lieferant bereits die Ware als Einwegkunststoff lizenziert hat, müssen Sie keine Meldung machen. Sollten Sie z.B. Ware in Einwegkunststoff (Kunststofftüten, Doypacks, Versandverpackungen) umverpacken, müssen Sie diese Mengen melden. Sollten Sie Importeur Ihrer zu verkaufenden Ware sein, die Einwegkunststoff enthält, müssen Sie dies ebenfalls melden. Sollten Sie hingegen Einwegkunststoffprodukte, die unter die Anlage 1 fallen, in Deutschland erwerben, wird eine Mengenmeldung für diese mit hoher Wahrscheinlichkeit von Ihrem Lieferanten durchgeführt. Bitte nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

15. Wie hoch sind die Abgabensätze für die einzelnen Einwegkunststoff-Kategorien?

  1. Lebensmittelbehälter 0,177 €
  2. Tüten und Folienverpackungen 0,876 €
  3. nicht bepfandete Getränkebehälter 0,181 €
  4. bepfandete Getränkebehälter 0,001 €
  5. Getränkebecher 1,236 €
  6. leichte Kunststofftragetaschen 3,801 €
  7. Feuchttücher 0,061 €
  8. Luftballons 4,340 €
  9. Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte 8,972 €
  10. Feuerwerkskörper - noch nicht veröffentlicht

16. Sind die Preise für die Prüfpakete Festpreise?

Ja. Die genannten Preise sind Fixpreise. Es kommen keine weiteren Kosten für akkreditiere Prüfer oder Aufbereitung Ihrer Unterlagen hinzu. Sie bekommen einen All-inclusive Service von uns und erhalten abschließend die notwendigen Dokumente zum Upload auf der DIVID-Plattform. Konkret: Prüfbericht und die mit einer QES versehenen Prüfbestätigung des DIVID-Prüfers.

17. Wer übernimmt welche Leistung?

DIVID-Mengenmeldung.de ist ein Angebot der Firma STRYNEX. STRYNEX ist ein international tätiges Unternehmen und organisiert die digitale Abwicklung, stellt die technische Infrastruktur bereit und koordiniert die Kommunikation. Die fachliche Prüfung, der Prüfbericht und die qualifizierte elektronische Signatur erfolgen ausschließlich durch einen unabhängigen, im Prüferregister registrierten Prüfer.

18. Wer führt meine Prüfung der Mengen durch?

Unsere unabhängigen und akkreditierten Prüfer, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die offiziell bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind, führen Ihre DIVID-Mengen Prüfung durch. Nach Buchung wird Ihnen ein Prüfer zugewiesen. Dieser erstellt Ihren Prüfbericht und unterschreibt die offizielle Prüfbestätigung mit QES. Alle Angaben, wie zum Beispiel Prüfer ID des Auditors sind in den jeweiligen Dokumenten selbstverständlich enthalten.

Wir machen es Ihnen einfach!

DIVID-Mengenmeldung bietet Ihnen einen vollständig digitalen Prüfservice für Ihre gesetzlich vorgeschriebene Mengenmeldung. Zertifizierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prüfen Ihre Unterlagen professionell, fristgerecht und rechtssicher – ohne langwierige Abstimmungen oder Papierkram.

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Wenn Ihr Unternehmen unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fällt, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Mengenmeldung abzugeben – inklusive einer Prüfung durch einen zugelassenen Prüfer. Die Herausforderung: Die gesetzlichen Vorgaben sind komplex, die Fristen verbindlich und die Auswahl geeigneter Prüfer oft zeitaufwändig. Wir machen es Ihnen einfach und übernehmen die Organisation Ihrer Prüfung vollständig.

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