AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

STRYNEX Pte. Ltd.

68 Circular Road

#02-01

Singapore 049422

UEN: 202526051R

(nachfolgend „Anbieter“),

und gewerblichen Kunden („Kunde“) im Zusammenhang mit dem Angebot auf [www.DIVID-Mengenmeldung.de].

(2) Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Leistungsangebot ausgeschlossen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB zu modifizieren, insbesondere sie an zukünftige rechtliche und technische Entwicklungen anzupassen. Gültigkeit haben jeweils die zum Beauftragungszeitpunkt veröffentlichten AGB.


2. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt eine spezialisierte Plattform zur Verfügung, über die Geschäftskunden eine strukturierte und rechtssichere Abwicklung der Prüfungspflicht nach dem Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) in Anspruch nehmen können.

(2) Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung erfolgt ausschließlich durch externe, unabhängige und für diesen Zweck akkreditierte Sachverständige, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte oder sonstige fachkundige Prüfer.

(3) Der Anbieter übernimmt im Rahmen eines Vermittlungs- und Organisationsvertrages die vollständige Kommunikation, Datenweiterleitung, Abwicklung und Übermittlung der Prüfergebnisse zwischen dem Kunden und den beteiligten Prüfern.

(4) Der Prüfungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Prüfer zustande. Die Kommunikation mit dem Prüfer erfolgt über den Anbieter; ein direkter Kontakt zwischen Kunde und Prüfer ist nicht vorgesehen.


3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme durch den Anbieter zustande, spätestens jedoch mit der Übermittlung der Rechnung oder der Auftragsbestätigung.

(3) Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


4. Leistungsumfang und Pflichten des Kunden

(1) Der Anbieter versteht sich als zuverlässiger Partner bei der strukturierten und gesetzeskonformen Erfüllung der Prüfpflicht gemäß EWKFondsG. Dabei arbeitet der Anbieter ausschließlich mit akkreditierten und qualifizierten Experten, die über einschlägige Berufserfahrung und rechtliche Befugnisse zur Durchführung der Prüfung verfügen.

(2) Der Anbieter übernimmt die vollständige Koordination des Prüfprozesses – von der Erhebung der prüfungsrelevanten Daten über sichere, verschlüsselte Systeme bis zur  Übermittlung der Berichte an den Kunden. Die eigentliche fachliche Bewertung und Berichterstellung erfolgt durch den beauftragten Prüfer.

(3) Die Prüfungsdauer richtet sich nach der Komplexität der Meldung, Vollständigkeit und Vollumfänglichkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der aktuellen Kapazität der beteiligten Sachverständigen. Der Anbieter bemüht sich stets um zügige Abwicklung, kann jedoch keine garantierten Fristen zusichern.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Daten vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen. Eine unvollständige oder verspätete Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Nichterbringung der Leistung führen, für die der Anbieter nicht haftet.


5. Fristen und gesetzliche Abgabetermine

(1) Der Anbieter und die beauftragten Prüfer bemühen sich, die Prüfung der jährlichen Mengenmeldung rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist gemäß § 11 Abs. 1 EWKFondsG (15. Mai des Folgejahres) abzuschließen.

(2) Erfolgt die Beauftragung nach dem 15. März des jeweiligen Jahres oder werden die erforderlichen vollständigen Unterlagen erst nach diesem Zeitpunkt bereitgestellt, kann der Anbieter keine fristgerechte Fertigstellung der Prüfung bis zum 15. Mai zusichern.

(3) Der Kunde bleibt in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, seine gesetzlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen. Eine Haftung des Anbieters oder der beauftragten Prüfer für verspätete Meldungen infolge verspäteter Beauftragung oder unvollständiger Unterlagen ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich etwaig anfallender Steuern oder Abgaben. Da der Anbieter seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, unterliegen die Leistungen dem Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG. Der Leistungsempfänger (Kunde) ist verpflichtet, die Umsatzsteuer im Rahmen seiner steuerlichen Pflichten selbst zu berechnen und abzuführen.

(2) Die Bezahlung erfolgt über die vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsmethoden, insbesondere PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss fällig.

(3) Der Anbieter gilt als leistungserbringend, sobald die prüfungsrelevanten Daten an den jeweiligen Prüfer übermittelt wurden. Rückerstattungen nach erfolgter Prüfungsbeauftragung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht.


7. Leistungsanpassung und Zusatzaufwand

(1) Nachberechnung bei fehlerhafter Paketwahl
Wählt der Kunde bei Auftragserteilung ein Prüfpaket, das nicht dem tatsächlichen Prüfungsumfang entspricht, und ergibt sich hieraus ein zu geringer Rechnungsbetrag, ist der Anbieter berechtigt, die Preisdifferenz nachzubelasten. Maßgeblich ist der Preis desjenigen Prüfpakets, das dem tatsächlichen Leistungsumfang entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, den Differenzbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen. Der Anbieter ist berechtigt, die Fortführung der Organisation des Auftrags inklusive der Prüfung durch externe Prüfer bis zum vollständigen Ausgleich einer Nachberechnung oder Aufwandspauschale auszusetzen.

(2) Aufwandspauschale bei nachträglichen Unterlagenanforderungen
Werden im Rahmen der Prüfung zusätzliche oder ergänzende Unterlagen erforderlich, weil die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen unvollständig, fehlerhaft oder nicht prüfbar sind, ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine angemessene Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Eine Aufwandspauschale kann auch dann erhoben werden, wenn die Prüfung aufgrund wiederholt fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen mehrfach unterbrochen und neu begonnen werden muss. Die Höhe der Pauschale wird im Einzelfall festgelegt, beträgt jedoch mindestens 99 € netto pro zusätzlicher Anforderung.


8. Haftung

(1) Der Anbieter legt höchsten Wert auf professionelle Organisation und arbeitet ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten, geprüften und befugten Prüfern zusammen. Dennoch haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

(2) Eine Haftung für Inhalte, Ergebnisse oder rechtliche Auswirkungen der von externen Prüfern erstellten Berichte ist ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Prüfergebnis oder dessen Anerkennung durch Behörden.

(3) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Anbieter nicht. Ebenso wird keine Haftung für Fristversäumnisse, behördliche Maßnahmen oder Sanktionen übernommen, wenn diese auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

(4) Ereignisse höherer Gewalt, technische Störungen, oder unvorhersehbare Verzögerungen auf Seiten der Prüfer entziehen sich dem Einfluss des Anbieters. In solchen Fällen wird jedoch mit hoher Priorität an einer kundenorientierten Lösung gearbeitet.


9. Gewährleistung

(1) Die vermittelten Prüfleistungen werden in alleiniger fachlicher Verantwortung durch unabhängige Dritte erbracht. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der Prüfberichte. Eine Gewährleistung im Sinne des § 434 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter gibt keine Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf bestimmte Prüfergebnisse, Bearbeitungszeiten oder Anerkennung durch staatliche Stellen.


10. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen finden sich in der separat abrufbaren Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und unter Einsatz aktueller technischer Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Republik Singapur, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und internationaler Kollisionsnormen.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Singapur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche am Sitz des Kunden geltend zu machen.


12. Hinweis zur Unabhängigkeit von Behörden und Plattformen

(1) Der Anbieter vermittelt eine eigenständige, unabhängige Prüfungsdienstleistung gemäß § 11 EWKFondsG. Die verwendete Domain „DIVID-Mengenmeldung.de“ dient lediglich der Beschreibung des Leistungsbezugs zu den gesetzlichen Vorgaben und zur Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes.

(2) Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur offiziellen DIVID-Plattform oder zur Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die unabhängigen externen Prüfer des Anbieters für das EWKFondsG sind bei den Behörden akkreditiert und bietet ihre Leistungen unabhängig und eigenverantwortlich an.


13. Keine Rechtsberatung

Die auf unserer Website oder im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle rechtliche Beratung dar. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.


14. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. An deren Stelle tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.