Prüfservice nach § 11 EWKFondsG – digital, anerkannt, zuverlässig

Zertifizierte DIVID Mengenprüfung für Einwegkunststoff-Hersteller

Wenn Sie Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, sind Sie nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (§ 11 EWKFondsG) verpflichtet, Ihre jährliche Mengenmeldung durch einen zugelassenen Prüfer bestätigen zu lassen. Wir übernehmen die komplette Organisation dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung für Sie – vollständig online, rechtssicher und mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Damit erfüllen Sie Ihre Meldepflicht gegenüber der Plattform DIVID und dem Umweltbundesamt zuverlässig und fristgerecht. Sie fragen sich: Wie finde ich einen Prüfer für die Mengenmeldung nach dem EWKFonds-Gesetz? Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. 

Unser Service richtet sich unter anderem an Hersteller, Händler und Importeure von Einwegkunststoffen, die ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz professionell und ohne unnötigen Aufwand umsetzen möchten.

Speziell für Online-Shops, E-Commerce Händler, White-Label und Privat-Label-Marken Abfüller sowie lokale Händler, wie Imbiss-, Metzgerei- und Bäckereibetriebe bieten wir  Mengen Prüfung nach dem EWKFondsG an.

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Unsere Prüfer: Qualifiziert. Zugelassen. Erfahren.

Prüfer finden für EWKFondsG

Prüfer Einwegkunststoffgesetz: Die Prüfung Ihrer Mengenmeldung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Sachverständige, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit entsprechender DIVID-Akkreditierung. Als registrierte Sachverständige verfügen diese über langjährige Erfahrung in der Prüfung und sind bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) sowie den zuständigen Behörden offiziell anerkannt.

Sie erhalten von uns eine prüferische Bestätigung inklusive Prüfbericht, die gesetzlich notwendig ist, um Ihre Mengenmeldung für Einwegkunststoffe formgerecht einzureichen.

EWKFondsG Prüfung beauftragen!
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Sicher für Ihr Unternehmen – rechtlich auf der sicheren Seite

Die Prüfung durch unsere akkreditierten Sachverständigen bietet Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Schutz vor Sanktionen und Bußgeldern, die bei fehlerhafter oder nicht geprüfter Mengenmeldung drohen. Alle Berichte werden mit einer QES (qualifizierte elektronische Signatur) versehen – diese digitale Signatur ist zwingende Voraussetzung für die Anerkennung durch das System des Einwegkunststofffonds.

Zudem ermöglichen wir die vertrauliche und DSGVO-konforme Verarbeitung Ihrer Daten. Ihre Angaben und Unterlagen werden über ein geschütztes Online-Formular übermittelt und ausschließlich auf Servern innerhalb der EU verarbeitet.

Zu Fragen & Antworten

Unsere Leistungen – transparent und effizient

Unser Prüfprozess ist klar strukturiert, vollständig digitalisiert und ohne langwierige Kommunikation oder Bürokratie umsetzbar:

  1. Buchung Ihres Prüfpakets direkt über unsere Website – schnell und unkompliziert.
  2. Weiterleitung auf ein verschlüsseltes Formular, in dem Sie Ihre relevanten Unternehmensdaten und Mengenangaben hochladen.
  3. Fachliche Prüfung Ihrer Angaben durch einen zertifizierten Prüfer mit Kenntnis im Verpackungsgesetz und Einwegkunststofffonds.
  4. Erstellung des Prüfberichts und der Prüfbestätigung, jeweils mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) durch den EWKFondsG-Prüfer.
  5. Zustellung aller Dokumente per E-Mail.

Dabei bieten wir klare Festpreise, die sich nach der entsprechenden Plastik bzw. Kunststoffmenge richten – für maximale Planbarkeit und Kostentransparenz. Den Einwegkunststoff Gesetz Nachweis für Ihre Mengen erhalten Sie über uns!

Verlassen Sie sich auf geprüfte Qualität, wenn es um Ihre Mengenmeldung geht!