Wer gilt als "Hersteller" im Sinne des EWKFondsG?

Wer gilt als "Hersteller" im Sinne des EWKFondsG?

Unsicher, ob Sie als Hersteller gelten?

Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) betrifft nicht nur klassische Produzenten. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie nach diesem Gesetz als "Hersteller" gelten – und damit melde- und prüfpflichtig sind.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen:

  • Wie das EWKFondsG den Begriff „Hersteller“ definiert
  • Wer konkret betroffen ist – mit typischen Praxisbeispielen
  • Welche Pflichten sich daraus ergeben
  • Wie Sie mit DIVID-Mengenmeldung auf der sicheren Seite sind

Gesetzliche Definition: Wer ist Hersteller nach EWKFondsG?

Das Einwegkunststofffonds-Gesetz orientiert sich in der Herstellerdefinition an der EU-Einwegkunststoffrichtlinie sowie dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

Ein Hersteller ist gemäß EWKFondsG, wer:

  1. Einwegkunststoffprodukte gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt, und zwar erstmals
  2. Produkte für Fremdfirmen und andere Marken abfüllt
  3. Produkte aus dem Ausland importiert
  4. als Versandhändler ohne Sitz in Deutschland Produkte nach Deutschland verkauft.

Wichtig: Auch ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten als Hersteller, wenn sie Produkte direkt an deutsche Geschäftskunden liefern.



Typische Beispiele für Hersteller nach dem EWKFondsG

Hier sind konkrete Fallbeispiele, bei denen Unternehmen als meldepflichtige Hersteller gelten:

Beispiel Gilt als Hersteller? Grund
Produzent in Deutschland ✅ Ja Produziert & verkauft Einwegprodukte
Onlinehändler aus den Niederlanden ✅ Ja Liefert an deutsche B2B-Kunden
Importeur von Einwegbechern aus China ✅ Ja Bringt Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr
Online Shop mit Eigenmarken-Verpackungen (Privat Label | via Lohnabfüllung) ❌ Nein Eigenmarken-Inhaber füllt Ware nicht ab
Logistikdienstleister ❌ Nein Nur Transport, kein Inverkehrbringen




Welche Pflichten ergeben sich für Hersteller?

Als Hersteller nach dem EWKFondsG haben Sie folgende zentrale Pflichten:

1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

→ erfolgt über das Portal LUCID

2. Registrierung bei der DIVID-Plattform

→ erfolgt via Elster Zertifikat zur Verifizierung

3. Abgabe der Mengenmeldung bis zum 15. Mai des Folgejahres

→ inklusive Aufschlüsselung nach Produkttypen

4. Externe Prüfpflicht ab bestimmten Mengenschwellen

→ Prüfer müssen bei der ZSVR akkreditiert sein
→ DIVID-Mengenmeldung vermittelt Ihnen offiziell anerkannte Prüfer und kümmert sich um die gesamte Abwicklung - ganz stressfrei für Sie.

Besondere Pflicht für ausländische Unternehmen

Internationale Firmen (z.B. aus Malaysia, Österreich oder Polen), die Produkte direkt nach Deutschland liefern, gelten ebenfalls als Hersteller – auch ohne Niederlassung vor Ort.

Mit DIVID-Mengenmeldung erfüllen Sie alle Anforderungen als ausländisches Unternehmen digital und rechtskonform.



Was bedeutet „erstmalig Inverkehrbringen“ genau?

Der Begriff „erstmalig Inverkehrbringen“ ist entscheidend. Er bedeutet laut EWKFondsG:

„Die gewerbliche Abgabe eines Einwegkunststoffprodukts an Dritte zur Distribution, zum Verbrauch oder zur Verwendung in Deutschland.“

Das betrifft:

  • Verkauf an B2B oder B2C-Kunden in Deutschland
  • Versand über Online-Plattformen (Amazon, Ebay, Etsy) oder Dropshipping
  • Private-Label-Hersteller und Abfüller für andere Marken
  • Umverpacken oder Konfektionierung in Plastiktüten bzw. Einwegkunststofftüten



Wie wir Sie als DIVID-Mengenmeldung unterstützen

Mit unserer Plattform erhalten Sie:

  • ✅ Rechtssichere Abwicklung Ihrer Prüfverpflichtung
  • ✅ Checklisten & Vorlagen zur Mengenmeldung
  • ✅ EWKFondsG-Prüfung durch offiziell akkreditierte Prüfer
  • ✅ Einfache, digitale Abwicklung – auch für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland



Fazit: Viele Unternehmen sind Hersteller – ohne es zu wissen

Das EWKFondsG legt den Begriff „Hersteller“ weit aus. Ob Importeur, Händler oder Private Label Markenbetreiber Abfüller – wer Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland vertreibt, muss handeln.

Mit DIVID-Mengenmeldung stellen Sie sicher, dass Ihre Meldung und Prüfung gesetzeskonform, fristgerecht und digital erfolgt.



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