Buchung

So funktioniert der Prüfprozess – Schritt für Schritt

1. Online Buchen

Online Buchen: Wählen Sie das passende Prüfpaket auf unserer Website aus und schließen Sie die Buchung bequem online ab.

2. Datenübermittlung

Datenübermittlung: Nach der Buchung erhalten Sie Zugang zu einem sicheren Online-Formular, in dem Sie Ihre Unternehmensdaten und die relevanten Mengenangaben eintragen können.

3. Dokumenten-Upload

Dokumenten-Upload: Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, die für die Prüfung Ihrer Mengenmeldung notwendig sind.

4. Prüfung

Prüfung durch zertifizierte Experten: Unsere zugelassenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen Ihre Angaben sorgfältig und erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbericht sowie die Prüfbestätigung.

5. Zustellung der Unterlagen

Zustellung der Unterlagen: Sie erhalten die geprüften Dokumente, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), verschlüsselt per E-Mail.

Welche Untelagen werden benötigt?

Für die Prüfung Ihrer Mengenmeldung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Produktübersicht: Eine Liste der Einwegkunststoffprodukte, die Sie im relevanten Zeitraum in Verkehr gebracht haben.
  • Mengenangaben: Nachweise über die Mengen der jeweiligen Produkte, beispielsweise durch Verkaufsstatistiken oder Produktionsberichte.
  • Rechnungsbelege: Kopien von Rechnungen oder Lieferscheinen, die die in Verkehr gebrachten Mengen belegen.
  • Weitere Nachweise: Je nach individueller Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie z.B. Verträge mit Entsorgungsunternehmen oder Zertifikate über Recyclingmaßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass die genaue Liste der benötigten Unterlagen von Ihrem spezifischen Geschäftsmodell und den in Verkehr gebrachten Produkten abhängt. Wir empfehlen, alle verfügbaren Informationen bereitzuhalten, um eine zügige und reibungslose Prüfung zu gewährleisten.

Fristen und gesetzliche Vorgaben

Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sind Hersteller verpflichtet, ihre Mengenmeldung jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres einzureichen. Für das Jahr 2024 wurde die Frist ausnahmsweise auf den 15. Juni 2025 verlängert. Bitte beachten Sie, dass diese Fristverlängerung eine Ausnahme darstellt und in zukünftigen Jahren die reguläre Frist wieder gelten wird.

Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da verspätete oder unvollständige Meldungen zu Sanktionen führen können. Zudem behält sich das Umweltbundesamt das Recht vor, auch bei Mengen unterhalb der Prüfpflichtgrenze von 100 kg eine Prüfung zu verlangen.

Schaltflächenbeschriftung
  • Datensicherheit

    Ihre Daten werden über ein verschlüsseltes Online-Formular übermittelt und auf Servern innerhalb der EU gespeichert, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

  • Dateiformate

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente in gängigen Formaten wie PDF, XLSX oder CSV vorliegen.

  • Dateigröße

    Achten Sie darauf, dass einzelne Dateien eine Größe von 10 MB nicht überschreiten, um eine reibungslose Übertragung zu ermöglichen.

  • Benennung der Dateien

    Verwenden Sie aussagekräftige Dateinamen, die den Inhalt der Dokumente klar erkennen lassen (z.B. „Produktübersicht_Q1_2024.pdf“).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist zur Mengenmeldung verpflichtet?

Alle Hersteller, die Einwegkunststoffprodukte gemäß Anlage 1 des EWKFondsG in Verkehr bringen, sind zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet.

Gibt es Ausnahmen von der Prüfpflicht?

Ja, für Mengen unter 100 kg pro Jahr entfällt die Pflicht zur externen Prüfung. Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Mengenmeldung bestehen.

Was passiert bei verspäteter Meldung?

Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Bußgeldern und weiteren Sanktionen führen. Es ist daher essenziell, die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Wie erhalte ich meine geprüften Unterlagen?

Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen den Prüfbericht und die Prüfbestätigung, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), verschlüsselt per E-Mail zu.