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    Ihre Pflicht

    Hersteller und Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten sind laut § 7 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) verpflichtet sich entsprechend zu registrieren und die jährliche Mengenmeldung durch einen zertifizierten Sachverständigen, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Genau hier kommt unser spezialisiertes Prüfangebot ins Spiel: Unsere akkreditierten DIVID Prüfer bieten eine rechtskonforme und vollständig digitale Prüfung Ihrer Mengenmeldung an – professionell und effizient.

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    Unsere Leistung

    Unsere Leistungen richten sich gezielt an Unternehmen, die in Deutschland unter die Prüfpflicht gemäß § 11 EWKFondsG -Einwegkunststofffonds Gesetz fallen und Ihre Plastikmengen melden müssen. Unsere bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister akkreditierten Prüfer übernehmen die Prüfung Ihrer Meldedaten, erstellen die gesetzlich geforderten Prüfunterlagen – Prüfbericht und Prüfbestätigung – und versehen diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), wie vom Gesetzgeber gefordert.

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    Die Prüfung

    Die Einwegkunststofffondsgesetz-Prüfung Ihrer in Verkehr gebrachten Plastikprodukte erfolgt dabei vollständig online: Sie buchen bequem über unsere Website, laden Ihre Daten sicher hoch, und erhalten alle geprüften Unterlagen per E-Mail zurück. Die Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU verarbeitet – für maximale Sicherheit und absolute Vertraulichkeit.

    Zertifizierte Prüfung nach § 11 EWKFondsG

    Digital - Rechtssicher - Anerkannt

Was ist der Einwegkunststoff-Fonds? Eine gesetzliche Verantwortung für Hersteller


Seit Inkrafttreten des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) 2024 sind Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z.B. Plastiktüten, Lebensmittelverpackungen aus Plastik, Plastikbecher) gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Mengenmeldung abzugeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Umweltfolgekosten von Plastikmüll respektive Einwegkunststoffen verursachergerecht umzulegen – insbesondere für Produkte, die häufig als Abfall im öffentlichen Raum landen. Die gesammelten EWKFondsG-Abgaben fließen in den sogenannten Einwegkunststofffonds, der die kommunalen Sammel- und Reinigungsleistungen sowie die Sensibilisierungskampagnen refinanzieren soll.


Zur Sicherstellung der Richtigkeit dieser Angaben schreibt § 11 EWKFondsG vor, dass die jährliche Mengenmeldung der erstmalig in Verkehr gebrachten Plastik Kunststoffe durch einen zertifizierten Prüfer (Sachverständiger, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) überprüft werden muss. Diese Prüfung muss nicht nur formgerecht erfolgen, sondern auch nachweislich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Ohne diesen Nachweis drohen Sanktionen und Bußgelder.


Mit unserem Service erfüllen Sie diese gesetzliche Verpflichtung der §11 EWKFondsG Prüfung einfach, konform und rechtssicher – komplett digital.

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Bin ich betroffen? Wer eine Mengenmeldung abgeben und prüfen lassen muss

Grundsätzlich betrifft die Prüfpflicht alle Hersteller, Importeure und Vertreiber im Sinne des EWKFondsG, die Einwegkunststoffprodukte (also Plastik) in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder den entsprechenden Plastik- bzw. Kunststoffmengen. Wer also zum Beispiel Feuchttücher, Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, Luftballons oder Tragetaschen vertreibt, fällt häufig unter diese gesetzliche Regelung. Auch wenn Sie Ihre Produkte über Onlinehandel, Großhandel oder Direktvertrieb anbieten, gilt die Prüfpflicht.

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie meldepflichtig sind – oder sie unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen bei Nichterfüllung. Genau hier setzen wir an:

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Verpflichtung aus dem Einwegkunststofffonds-Gesetz rechtskonform zu erfüllen, ohne bürokratischen Aufwand.

Mengenmeldung Einwegkunststoff der Plastikverordnung:
Wir haben uns auf Prüfungen für E-Commerce Händler, Privat Label | White Label Marken und kleinere stationäre Unternehmen spezialisiert.

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Unser digitaler Prüfservice – einfach, sicher, vollständig online

Wir haben einen vollständig digitalen Prozess entwickelt, der es unseren zertifizierten DIVID Prüfern, welche auf bis zu über 40 Jahre Prüfungserfahrung zurückblicken, ermöglicht Ihnen die gesetzlich geforderte Prüfung Ihrer Mengenmeldung nach dem Verpackungsgesetz bzw. Einwegkunststofffonds Gesetz maximal zu erleichtern:

  1. Sie buchen direkt online auf unserer Website.
  2. Anschließend werden Sie zu einem sicheren Formular weitergeleitet, in dem Sie Ihre Angaben eintragen und Unterlagen hochladen.
  3. Ihre Daten werden fachgerecht geprüft und ein registrierter DIVID-Prüfer erstellt den Prüfbericht mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) sowie die offizielle Prüfbestätigung.
  4. Die fertigen Unterlagen erhalten Sie bequem per E-Mail – schnell, vertraulich und DSGVO-konform.

Unsere Infrastruktur arbeitet ausschließlich mit Servern innerhalb der EU, Ihre Daten werden sicher übertragen und mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.

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Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht sicher und ohne Umwege.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zertifizierte Prüfer nach § 11 EWKFondsG

Anerkannt bei der Zentralen Stelle (LUCID)

Digitale Abwicklung: schnell, bequem, papierlos

Datenschutzkonform: DSGVO & EU-Hosting

Rechtssicherheit durch QES-Signatur

Fixpreise für volle Kostenkontrolle

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